Unser Angebot
- gerichtlich angeordnete Besuchsbegleitung (nach §111 AußStrG)
- Besuchsbegleitung für Pflegekinder
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Beratung nach einvernehmlicher Scheidung (nach §95 Abs. 1a AußStrG)
- Elternberatung (nach §107 Abs. 3 Z1 AußStrG)
Förderung
Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit der geförderten Besuchsbegleitung direkt bei einer der Besuchsbegleiterinnen des BZL!
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Sozialministeriums:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Besuchsbegleitung.html
Tarife
Besuchsbegleitung € 66,00 pro Stunde
Übergabe bei unbegleiteten Kontakten € 33,00 (-> € 66,00 pro Termin)
Elternberatung nach §95 bei einvernehmlicher Scheidung € 80,00 pro Einheit (50 Minuten)
Elternberatung nach § 107 Abs. 1a AußStG € 80,00 pro Einheit (50 Minuten)
Bitte vereinbaren Sie vorab unbedingt einen Termin per Mail oder Telefon!