Unser Angebot
- gerichtlich angeordnete Besuchsbegleitung (nach §111 AußStrG)
- Besuchsbegleitung für Pflegekinder
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Beratung bei einvernehmlicher Scheidung (nach §95 Abs. 1a AußStrG)
- Elternberatung (nach §107 Abs. 3 Z1 AußStrG)
Förderung
Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit der geförderten Besuchsbegleitung direkt bei einer der Besuchsbegleiter*innen des BZL!
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Sozialministeriums:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Besuchsbegleitung.html
Tarife
Besuchsbegleitung: € 66,00 pro Stunde (+ Übergabezeit)
Übergaben bei unbegleiteten Kontakten: € 33,00 pro Übergabe
Elternberatung nach §95 bei einvernehmlicher Scheidung: € 100,00 pro Einheit und Paar (ca. 80 Minuten)
Elternberatung nach § 107 Abs. 1a AußStG: € 80,00 pro Einheit und Paar (50 Minuten)
Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin per Mail oder Telefon!
Informieren Sie sich auch auf der Homepage des "Vereins für Besuchsbegleitung"!
BBO (BesuchsBegleitung Oesterreich) - http://www.bbo.or.at/