Ablauf/Setting

1.          Vor dem ersten Besuchskontakt und auch im Verlauf sind Gespräche sowohl mit den Eltern, diese können auch getrennt voneinander stattfinden, als auch ein Kennenlernen mit dem Kind vorgesehen. Im Vorgespräch werden Vereinbarungen getroffen und Rahmenbedingungen festgelegt.

 

2.          Bei zeitversetzter Übergabe bitten wir Sie, die nähere Umgebung des Besuchscafés umgehend zu verlassen, um ein unerwünschtes Aufeinandertreffen auf den anderen Elternteil und eine daraus eventuell resultierende Konfliktsituation vor dem Kind zu vermeiden.

 

3.          Die/Der Besuchsbegleiter*in nimmt bei Bedarf Kontakt mit dem Gericht bzw. mit dem Jugendamt auf, um über den Verlauf der Besuchskontakte Rückmeldung zu geben.

 

4.          Für die Verpflegung und Versorgung des Kindes (Snack, Getränke, Mittagessen, Windeln, …) während des Besuchskontakts kümmert sich der besuchende Elternteil – die Küche kann gerne für kleine Vorbereitungen benützt werden. Bitte informieren Sie uns über etwaige Allergien oder Unverträglichkeiten Ihres Kindes!

 

5.          Während des gesamten Kontakts übernimmt der besuchende Elternteil die Verantwortung für das Kind! Er darf unmittelbar für das Kind handeln, aber nicht darüber hinaus.

 

6.          Sie dürfen natürlich Fotos von Ihrem Kind/ Ihren Kindern machen, aber beachten Sie dabei bitte, dass diese Fotos auf keinen Fall in sozialen Medien (Facebook, Twitter, etc.) geteilt werden dürfen. Videos sind nicht erwünscht, da der/die Besuchsbegleiter*in nicht aufgenommen werden darf.   

 

7.          Bitte schalten Sie Ihr Mobiltelefon für die Dauer des Kontakts bestenfalls auf Stumm-Modus.

 

8.          Autofahrten dürfen ausnahmslos keine durchgeführt werden. Im Bedarfsfall kann per Ausnahme der Bring- und/oder Abholort geändert werden, aber nur mit Zustimmung beider Elternteile.

 

9.          Ausflüge zum Spielplatz oder Spaziergänge werden auch ohne Einverständnis des bringenden Elternteils durchgeführt, da sich weder Abholzeitpunkt noch Abholort dadurch ändern.

 

10.       Termine müssen bitte rechtzeitig abgesagt werden, d.h. bis spätestens am Vortag. Sollte dies nicht erfolgen, so werden dem Elternteil, der den Termin zu spät absagt € 66,- in Rechnung gestellt. Bei Erkrankung des Kindes bitte (nach Möglichkeit) eine ärztliche Bestätigung bringen.

 

11.       Die Besuchsbegleitung wird nicht mehr weitergeführt, wenn ein bzw. der besuchende Elternteil die Durchführung der Besuchsbegleitung durch Fernbleiben in drei aufeinander folgenden Fällen bzw. in einem zeitlichen Naheverhältnis verhindert. Der Abbruch wird dann dem zuständigen Gericht mitgeteilt.

 

12.       Bei Verhinderung einer*s Besuchsbegleiters*in wird der Termin spätestens am Vortag abgesagt bzw. wenn möglich wird die Besuchsbegleitung von einer Vertretung durchgeführt.

 

13.       Die/Der Besuchsbegleiter*in behält sich das Recht vor, den Besuchskontakt zu unterbrechen, falls das Wohl des Kindes gefährdet ist. Bei physischer Gewalt wird unverzüglich die Polizei verständigt.

 

14.       Die/Der Besuchsbegleiter*in ist zur Verschwiegenheit über die Tatsachen des Privat- und Familienlebens, die die beteiligten Personen der Besuchsbegleitung mittelbar oder unmittelbar betreffen und ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt geworden sind, verpflichtet, sofern die Offenbarung nicht im überwiegenden Interesse des Kindes liegt. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter. Ausgenommen von der Verschwiegenheit sind Gerichte, Jugendwohlfahrtsbehörden sowie Intervisions- und Supervisionsgespräche.

 

15.        Berichte über den Verlauf der Kontakte, die von Gericht oder Jugendwohlfahrt angefordert werden, sind von den Eltern je zur Hälfte zu bezahlen (€ 80,-/Bericht).

 

16.        Die Kosten, die bei einer Vorladung bei Gericht entstehen, sind von beiden Elternteilen je zur Hälfte zu tragen (€ 66,-/Stunde).

Bei geförderter Besuchsbegleitung entfallen die Kosten für Berichterstellung (Punkt 15) und bei gerichtlicher Vorladung (Punkt 16), da sie im Rahmen der Förderung finanziert sind.